Praxis-Ausfallversicherung
AXA bietet individuelle Versicherungslösungen speziell für Freiberufler und Selbstständige. Denn sie deckt die finanziellen Lücken genau dort ab, wo sie entstehen.
Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Sie sind selbstständig beispielsweise als
- niedergelassener Arzt/Zahnarzt
- Psychologe/Psychotherapeut
- Heilpraktiker
- Rechtsanwalt/Notar
- Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
- Unternehmensberater
- Sachverständiger/Gutachter
- Ingenieur
- Architekt
- Apotheker
und führen ein gut gehendes Büro, eine Praxis oder Kanzlei. Tag für Tag setzen Sie sich persönlich und mit ganzer Arbeitskraft für den Erfolg Ihres Unternehmens ein. So ist es schwer vorstellbar, dass Ihr Betrieb einen längeren Ausfall, zum Beispiel durch Krankheit verkraften kann.
Möglicherweise haben Sie aus diesem Grund bereits eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Diese deckt allerdings nur das Nettoeinkommen ab, nicht Ihre Kosten.
Deshalb sollten Sie sich für eine Absicherung entscheiden, die den Fortbestand Ihres Unternehmens garantiert. Die einspringt, wenn Sie über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig sind, und darüber hinaus finanziellen Schutz gegen Beschädigung oder Zerstörung Ihrer Geschäftsräume bietet.
Dreifache Sicherheit für Sie und Ihr Unternehmen
Es ist wichtig, dass Sie sich für eine Versicherung entscheiden, die zu Ihnen passt. Mit unserer Praxis-Ausfallversicherung können Sie sich gegen die relevanten Risiken absichern.
1. Wenn Sie selbst ausfallen
Zusätzlicher Schutz, wenn Sie selbst durch Krankheit oder Unfall nicht arbeiten können.
2. Wenn Ihr Betrieb zu Schaden kommt
Sie hilft Ihnen bei unverschuldeter Betriebsunterbrechung, verursacht durch Beschädigung oder Zerstörung von Betriebseinrichtungen durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Raub.
3. Damit Ihre Praxis erhalten bleibt
Über die Nachhaftung bei Tod oder dauernder Berufsunfähigkeit sichern wir den Substanzerhalt Ihrer Praxis durch Übernahme der fortlaufenden Betriebskosten.
Sicherheit nach Maß durch modularen Aufbau
Wahl der Karenzzeit
Die Karenzzeit ist die Spanne, die zwischen dem Ausfall des Versicherten und dem Leistungsbeginn der Versicherung liegt. Bei AXA können Sie sich - ganz nach Ihrem persönlichen Ermessen - zwischen kürzeren und längeren Karenzzeiten entscheiden, wobei ein längerer Zeitraum natürlich den Vorteil eines geringeren Beitrages mit sich bringt.
Bei Abschluss der Versicherung legen Sie als Versicherungsnehmer eine Versicherungssumme fest, die sich nach den fortlaufenden Betriebskosten des Vorjahres richtet. Diese kann selbstverständlich Jahr für Jahr neu festgelegt werden - damit Sie immer einen aktuell angemessenen Schutz genießen.
So individuell wie Ihre Ansprüche
Unsere Praxis-Ausfallversicherung ist so flexibel, dass Sie Risiken, die Sie nicht absichern möchten, nicht mit einschließen müssen. So zahlen Sie immer nur für das, was Sie wirklich brauchen.
Teilarbeitsunfähigkeit
Jetzt ist auch in der Übergangsphase nach Genesung eine Teilarbeitsunfähigkeit mitversichert.
Einfache Schadenregulierung
Entschädigt werden die nachgewiesenen Kosten, die Sie aufgrund der Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaften konnten. Die Höchstentschädigung beträgt 1/250 der vereinbarten Versicherungssumme pro Werktag (außer Samstag) der Unterbrechung (ohne Karenzzeit). Aufwendungen für die Beschäftigung einer Ersatzkraft werden bis zur Höhe dieser Kosten angerechnet.
Eine gute Vertretung spart Geld
Sollten Sie nur das Kostenrisiko für eine Vertretung absichern wollen, so stellt die spezielle Vertreterkosten-Versicherung von AXA eine preiswerte Variante dar. Mit dieser Versicherung werden die nachgewiesenen Vertreterkosten erstattet.
Über die Höhe der Versicherungssumme entscheiden Sie
Sie haben die Möglichkeit, einen Teil der fixen Kosten selbst zu tragen? Dann kann es sinnvoll sein, eine Versicherungssumme zu wählen, die unterhalb der tatsächlichen fixen Kosten liegt. Bei AXA können Sie auf Wunsch bis zu 50% Ihrer tatsächlich fixen Kosten versichern, was sich positiv auf Ihre Beitragshöhe auswirkt.

