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Abgeltungssteuer

Ab 01.01.2009 gilt in Deutschland die Abgeltungsteuer. Für Privatanleger bedeutet das: Kapitalerträge werden völlig neu besteuert – mit 25 % Kapitalertragsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

 

Das gilt als Kapitalertrag
Neben Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen von Investmentfonds sind auch realisierte Kursgewinne aus Wertpapierkäufen ab 2009 abgeltungsteuerpflichtig.

Die Spekulationsfrist entfällt
Werden bis zum 31.12.2008 erworbene Wertpapiere nach mindestens einem Jahr veräußert, sind die Kursgewinne steuerfrei.
Bei Wertpapieren, die nach dem  01.01.2009 erworben wurden, gilt diese Frist nicht mehr. Unabhängig von der Haltedauer wird die Abgeltungsteuer auf realisierte Kursgewinne fällig.

Freistellung von Kapitalerträgen
Privatanleger können wie bisher Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerlich freistellen – bis zum neuen Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro bei Ledigen und 1.602 Euro bei Verheirateten. Legen Sie einfach einen Freistellungsauftrag vor. Ansonsten wird die Abgeltungsteuer in vollem Umfang von der Bank direkt an das Finanzamt abgeführt. Werbungskosten in Zusammenhang mit Kapitalerträgen können ab 2009 nicht mehr geltend gemacht werden. Sie sind mit dem neuen Pauschbetrag abgegolten.

Verluste sind begrenzt verrechenbar
Negative Kapitalerträge (z. B. gezahlte Stückzinsen oder Veräußerungsverluste) werden vor Berücksichtigung des Sparerpauschbetrages von den positiven Erträgen abgezogen. Hingegen sieht die Abgeltungsteuer keine Möglichkeit vor, Verluste aus Aktienverkäufen mit allen anderen Kapitaleinkünften zu verrechnen.

Steuer-Bescheinigung/ Jahres-Bescheinigung
Mit Einführung der Abgeltungsteuer entfällt die Jahres-Bescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen. Die notwendigen Informationen über den Steuerabzug und eventuell verbleibende Verluste werden bei Bedarf nach Ablauf des Kalenderjahres von der Bank ausgewiesen. Dies erfolgt in Form einer Steuerbescheinigung. Liegt der persönliche Steuersatz unter
25 %, kann man die Differenz zur gezahlten 25%igen Abgeltungsteuer über die Einkommensteuer-Erklärung zurückfordern.

Schlagen Sie jetzt den richtigen Kurs ein
Die Abgeltungsteuer betrifft jeden Privatanleger ab dem 01.01.2009. Nutzen Sie frühzeitig die verbleibende Zeit und entwickeln Sie jetzt eine geeignete Strategie. Um Steuerzahlungen deutlich zu reduzieren, stehen Ihnen verschiedene Wege offen:

  • Steuerpflichtige Erträge in 2009 verlagern (Termingelder)
  • Noch in 2008 Investitionen tätigen
  • In Mischfonds und Dachfonds investieren
  • Aktienfonds gegenüber Aktien bevorzugen
  • Depots getrennt führen
  • Fondsgebundene Rentenversicherung statt Fondssparplan auswählen
  • Portfolio Plus Police von AXA abschließen

Wir informiert Sie gerne persönlich! Lassen Sie sich über alle Aspekte Ihrer persönlichen Anlageentscheidungen informieren. Damit sich Ihre Strategie optimal für Sie auszahlt.

 

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